Notbremseinrichtungen

Position 16 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch

auch „Not-Aus-„, „Not-Halt-“ oder „Not-Stopp-Schlag-Schalter“ genannt

Mangel: Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.5.9 werden fehlende oder unzulängliche (Not-) Bremseinrichtungen in der Schachtgrube und im Rollenraum bemängelt.
Gefährdung: Lebensgefährliche Verletzung von Servicetechnikern, Aufzugwärtern und Dritten durch unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbes oder des Gegengewichtes.
Forderung: Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.2.1.5.1 ist ein elektrisches Betriebsmittel (Notbremsschalter) in Schachtgruben nahe der untersten Schachttür vorzuhalten. Bei Schachtgrubentiefen ab 1,6 m oder größer ist ein weiterer Notbremsschalter vorzuhalten.