Abstand Kabinentürschwelle zur Schachtwand
Position 58 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch
Mangel: | Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.11.1 wird ein zu großer Abstand zwischen dem Fahrkorb und der dem Fahrkorbzugang gegenüberliegenden Schachtwand bemängelt. |
Gefährdung: | Lebensgefährliche Verletzung von Aufzugnutzern beim Versuch der Selbstbefreiung aus der Kabine zwischen zwei Haltestellen. |
Forderung: | Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.2.5.3.1 darf bei Aufzügen mit Personenbeförderung der Abstand zwischen Schachtwand und Fahrkorbschwelle auf einer Höhe von über 500 mm nicht größer sein als 150 mm. Bis zu einer Höhe von 500 mm und bei Lastenaufzügen mit vertikaler Schiebetür darf dieser Abstand maximal 200 mm betragen. Der zulässige Abstand von Schachtwänden gegenüber Fahrkorbtüren mit Verriegelungen nach DIN EN 81-20, Absatz 5.3.9.2 ist nicht begrenzt. |
Hohes Risiko:
- Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeiten
- Gegengewichtsfahrbahnabtrennungen
- Schachtgrubenabtrennung
- Schachtabtrennung
- Schutzräume
- Schachtgrubenzugänge
- Notbremseinrichtungen
- Schachtbeleuchtung
- Schacht- und Schachttürverglasungen
- Kabinentüren / Sicherheitslichtgitter
- Schachttüren / Verriegelungseinrichtung
- Schachttüren / Automatisches Sperrmittel
- Fahrkorbschürzen
- Fahrkorbabschlusstüren
- Fahrkorbgeländer
- Schutzeinrichtungen für Hydraulikaufzüge
- Puffer
- Abstand Kabinentürschwelle zur Schachtwand
- Schützschaltung
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Notrufleitsysteme
- Zweikreisbremse
- Schachtumwehrungen
- Zugangstürschließeinrichtungen
- Triebwerks- und Rollenräume
- Schacht- und Fahrkorbtüren
- Türbefestigungen
- Türabstände
- Notbetriebssystem
Mittleres Risiko:
- Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Bewegung des Fahrkorbes
- Fangvorrichtungen in Aufwärtsrichtung
- Schutzabdeckungen
- Geschwindigkeitsbegrenzerseil-Spanngewichtsschalter