Lift-Treppen

Baumustergeprüfte Lift-Treppen dienen zur Überbrückung von Absätzen und Gebäudeebenen von bis zu 1,5 Metern für Personen und Lasten in beengten Räumen, die den Einbau von Treppe und Hebebühne aus Platzgründen nicht erlauben. Die Fahrbewegung erfolgt senkrecht und ist durch Eingriffschutz an den offenen Seiten oder auch feste Wände gesichert. Die Bühnen ermöglichen die Beförderung von Rollstühlen mit und ohne Begleitperson und Lasten. Eine Schachtgrube ist bei Anwendung von Rampen entweder gar nicht oder bei flächenbündigem Einbau nur in sehr geringer Tiefe erforderlich. Gesteuert wird über eine sogenannte Totmann-Steuerung, bei der der Nutzer während der Beförderung dauerhaft einen Taster gedrückt hält. Sonderanlagen können mit Automatiksteuerung ausgeliefert werden.

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