Sachkundigenprüfung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterscheidet zwischen überwachungsbedürftigen und prüfpflichtigen Anlagen, die nicht durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) überwacht werden müssen. Die Prüfung nicht überwachungspflichtigen kann auch durch Sachkundige Person Ihres Fachbetriebes für Aufzüge – durch VOLLMER – durchgeführt werden.

Aufzüge nach Maschinenrichtlinie (Kleingüteraufzüge, Behälteraufzüge, vereinfachte Güteraufzüge, Plattformlifte, etc.) unterliegen beispielsweise nicht der Überwachungspflicht durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), soweit diese eine Förderhöhe von 3,0 m bzw. eine Fördergeschwindigkeit von 0,15 m/s nicht überschreiten.

An solchen Anlagen ist regelmäßig eine Sachkundigenprüfung gemäß VBG 14/BGR 500 durchzuführen. Die Intervalle sind dabei vom Anlagenbetreiber über eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzulegen, sollen 4 Jahre aber nicht überschreiten.

VOLLMER bietet die Durchführung der Sachkundigenprüfung durch speziell geschulte Service-Meister inklusive Terminverwaltung, Gestellung und Transport der erforderlichen Prüfgewichte sowie Erstellung, Protokollierung, Archivierung und Ablage des Prüfberichtes in der elektronischen Anlagenakte und vor Ort der Anlage im Prüfbuch.

VOLLMER: Alles aus einer Hand!