Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI)
Mit Inkrafttreten der letzten Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1. Juni 2015 sind Aufzugbetreiber neuerdings verpflichtet, vor Inbetriebnahme einer neu errichteten Aufzuganlage sowie nach einer prüfpflichtigen Änderung an einer bestehenden Aufzuganlage eine sogenannte „Prüfung vor Inbetriebnahme“ (PvI) durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchführen zu lassen.
Demnach reicht seit diesem Tage die durch den Aufzughersteller bzw. Errichter einer Aufzuganlage bei der sogenannten Benannten Stelle (NB) zu beantragende und mit dieser durchzuführende Inverkehrbringungsprüfung nicht mehr aus, um eine Aufzuganlage auch tatsächlich in Betrieb nehmen zu dürfen.
Vielmehr schreibt der Gesetzgeber nun auch die Prüfung sämtlicher Umgebungsbedingungen einer Aufzuganlage und mit dieser direkt und/oder funktional verbundener externer Sicherheitseinrichtungen und Rahmenbedingungen im Einklang mit der jeweiligen Landesbauordnung vor. Hierbei soll sichergestellt werden, dass sich die Aufzuganlage für ihre ganz eigene, speziell vorgesehene Nutzung in einem sichereren Betriebszustand befindet.
VOLLMER bietet seinen Kunden diese Leistung aus einer Hand an, in dem wir die Durchführung auf Anforderung des Betreibers der Aufzuganlage bei der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) beauftragen und in enger Abstimmung mit dieser terminlich koordinieren. Der große Vorteil: Die Koordinierung spart unseren Kunden nicht nur Zeit und Verwaltungsaufwand, sondern auch die Kosten für An- und Abfahrt des Prüfers, wenn die Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI) unmittelbar im Anschluss an die Inverkehrbringungsprüfung stattfinden kann.
- Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI)
- Wiederkehrende Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfungen)
- Sachkundigenprüfung
- Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Gefährdungsbeurteilung (GBU)