Wiederkehrende Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfungen)
Aufzüge nach Aufzugrichtlinie sowie Aufzüge nach Maschinenrichtlinie mit Personenbeförderung und einer Förderhöhe über 3,0 m (z. B. Plattformlifte) unterliegen der Überwachungspflicht durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) in Form von sogenannten “Wiederkehrende Prüfungen”.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert mit der aktuellen Novellierung erstmals die Möglichkeit der Festlegung individueller Intervalle für diese Prüfungen. Diese sind weiterhin regelmäßig durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mindestens im jährlichen Wechsel von Haupt- und Zwischenprüfungen durchzuführen, können in besonderen Fällen (z. B. Silo-Aufzüge) von dieser allerdings auch in kürzeren Abständen gefordert werden.
Ferner werden die Prüffristen nunmehr behördlich erfasst, ähnlich wie beim Kraftfahrzeug mit Karenzzeiten versehen und darüber hinaus überwacht. Die Überschreitung der Karenzzeiten kann zukünftig mit Ordnungsgeldern belegt werden und Stilllegung von Aufzuganlagen zur Folge haben. Die Verwaltung und Einhaltung der Fristen wird entsprechend umso wichtiger für die Betreiber von Aufzuganlagen.
PREY bietet nicht zuletzt deshalb seinen Wartungsvertragskunden nunmehr auch diese Leistung aus einer Hand an, in dem wir die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen bei der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) beauftragen und in enger Abstimmung mit dieser terminlich koordinieren. Unser ZÜS-Leistungspaket beinhaltet:
- die Terminverwaltung und -koordinierung, Organisation und Abwicklung der Haupt- und Zwischenprüfungen,
- die jährliche Beauftragung der Haupt- und Zwischenprüfungen bei der ZÜS,
- die erforderliche Begleitung der Hauptprüfungen durch Ihren PREY Service-Techniker,
- die ZÜS-Gebühren inkl. An- und Abfahrtkosten und somit Abrechnung mit der ZÜS,
- die Bereitstellung und Anwendung des gewichtslosen Prüfsystems (soweit technisch möglich und rechtlich zulässig) und
- die Protokollierung, Archivierung und Ablage der Prüfberichte in der elektronischen Anlagenakte und vor Ort der Anlage im Prüfbuch.
Die Vorteile dieses vollumfänglichen Leistungspaketes für unsere Kunden liegen auf der Hand:
- Vollständige Entlastung von allen verbundenen administrativen Aufwendungen
- Sichere Einhaltung der Prüfintervalle
- Reduzierung der direkten Prüfgebühren
- Optimierung der Betriebskosten insgesamt
- Fest definierte jährliche Prüfkosten
VOLLMER: Alles aus einer Hand!
- Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI)
- Wiederkehrende Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfungen)
- Sachkundigenprüfung
- Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Gefährdungsbeurteilung (GBU)