Gewährleistungswartung – GW

Die Gewährleistungswartung beinhaltet den gesamten Leistungsumfang der Sicherheitssystemwartung und darüber hinaus sämtliche Kosten, die mit der Störungsbehebung, Reparatur und Notbefreiung innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten verbunden sind, exklusive der Verschleißteile.

Aufzuganlagen gehören laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und auch die VOB macht die fachgerechte Wartung von Aufzuganlagen zur Grundlage jedes Gewährleistungsanspruches. Der Gewährleistungswartungsvertrag von VOLLMER stellt sicher, dass der Betreiber einer neuen Aufzuganlage seine Ansprüche während der Gewährleistungszeit auch tatsächlich geltend machen kann.

Dabei bieten wir dem Betreiber die Möglichkeit, die gesetzlich geschuldete Gewährleistungszeit im Rahmen eines Gewährleistungswartungsvertrages mit uns auf bis zu fünf Jahre und darüber hinaus durch Abschluss eines Vollunterhaltungsvertrages auf Jahrzehnte zu verlängern.