Teilunterhaltswartung – TW
Die Teilunterhaltswartung beinhaltet den gesamten Leistungsumfang der Sicherheitssystemwartung und bietet darüber hinaus dem Betreiber die Möglichkeit, einen zusätzlichen Leistungsinhalt für seinen Anwendungsfall individuell zusammenzustellen, der über die reine Wartung der Aufzuganlage hinausgeht. Hierzu gehören üblicherweise eine fest definierte Anzahl bzw. Kostenhöhe von mit der Pauschale abgegoltenen Aufwandsstunden bei Störungseinsätzen, nebst An- und Abfahrten, Ersatzteilen und sonstigen Materialien.
Mit der Höhe der Unterhaltspauschale kann so der Leistungsumfang anhand der durchschnittlichen jährlichen Kosten der Vergangenheit objektiv an den zukünftigen Bedarf angepasst werden, um das Kostenrisiko zu minimieren. Der Teilunterhaltswartungsvertrag bedient den Wunsch der Betreiber nach Planbarkeit der Unterhaltskosten für regelmäßigen betriebsbedingten Verschleiß, wobei Umfang der Leistungen und Kosten für jede Anlage flexibel angepasst und festgelegt werden können.
- Sicherheitssystemwartung – SW
- Teilunterhaltswartung – TW
- Vollunterhaltswartung – VW
- Gewährleistungswartung – GW